"So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen" (Eph 2,19)

Zur evangelischen Kirche dazugehören oder wieder dazugehören - in ganz unterschiedlichen Situationen kann dieser Wunsch innerlich aufkommen. Sei es, dass eine Patenschaft übernommen werden soll, dass ein wichtiges Ereignis im Leben die Sicht auf die Welt verändert hat, dass Verwerfungen aus früheren Zeiten jetzt keine Rolle mehr spielen, oder etwas ganz anderes.

Sie können jederzeit bei Ihrem zuständigen Pfarramt in die evangelische Kirche eintreten. In einem Gespräch werden die Details und evtl. formale Fragen geklärt. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Die Landeskirche unterhält ein Wiedereintrittstelefon. Hier können Sie ganz niederschwellig Informationen einholen und Ihren Wiedereintritt anmelden: 0800 8138138. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.elk-wue.de/service/kirchenwiedereintritt/

Fragen zur Kirchenmitgliedschaft

  • addIch möchte wieder in die Evangelische Kirche eintreten.

    Wenn Sie in die Evangelische Kirche eintreten wollen, können Sie

       

    • sich direkt an uns wenden unter der Telefonnummer 07071/32361 (vkg.haerten-nord@elkw.de), oder
    •  

    • an die telefonische Kirchen(wieder)eintrittsstelle der Evangelischen Landeskirche unter der kostenlosen Rufnummer 0800-813 813 8 (www.elk-wue.de/service/kirchenwiedereintritt/)
    •  

    Sie sind willkommen. Sprechen Sie uns an!

  • addWas geschieht mit dem Geld meiner Kirchensteuer?

    Die Kirche ist eine Solidargemeinschaft – nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere.
    In der Kirchensteuer wird diese verbindliche Gemeinschaft ausgedrückt als ein wichtiger Beitrag für die Gesellschaft. Das Geld versickert nicht "irgendwo in dunklen Kanälen". Es arbeitet vielmehr ganz konkret für die Menschen in den Kirchenbezirken. Hauptaufgabe der Kirche ist und bleibt die Verkündigung. Weil wir von Gottes Liebe nicht nur in Worten, sondern auch in Taten erzählen, haben die Kirchengemeinden und Kirchenbezirke viele Aufgaben übernommen. Die Kirchensteuer trägt dazu bei, dass diese Aufgaben erfüllt werden können. Selbstverständlich werden sowohl die Landeskirche als auch die Kirchengemeinden sowie ihre Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung geprüft. Diese Aufgabe nimmt das Rechnungsprüfamt wahr. Noch mehr darüber, wie die Kirchensteuer wirkt, erfahren Sie hier: https://www.kirchensteuer-wirkt.de/